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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Personalbüro Kritzer und seinen Vertragspartnern, im folgenden kurz Kunden genannt, insbesondere für die Vermittlung von Personal, den Einsatz von Leiharbeitskräften und die Schaltung von Inseraten und Werbemitteilungen. Die Firma Personalbüro Kritzer erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wobei allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keinesfalls zur Anwendung gelangen, auch dann nicht, wenn sie Bestimmungen beinhalten, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt werden.

 

II. Vertragsabschluß

Sämtliche Angebote der Firma Personalbüro Kritzer sind freibleibend. Verträge kommen erst in dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Firma Personalbüro Kritzer den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.

 

III. Preise

Die angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern für einzelne Leistungen der Firma Personalbüro Kritzer nicht ausdrücklich fixe Preise vereinbart werden gelten die für den Zeitpunkt der Leistungserbringung von der Firma Personalbüro Kritzer GmbH jeweils verrechneten Preise als vereinbart.

 

IV. Zahlungskonditionen

Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungsdatum, zahlbar ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug der Firma Personalbüro Kritzer sämtliche Aufwendungen zur Betreibung der Forderung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

 

V. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Vertragsbedingungen wirksam. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Firma Personalbüro Kritzer und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht für Lustenau in Vlbg.


BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

In Ergänzung der allgem. Geschäftsbedingungen werden für folgende Tätigkeiten nachstehende besondere Geschäftsbedingungen vereinbart:

 

A) Arbeitsvermittlung

Eine Leistung im Sinne der Arbeitsvermittlung kommt erst zustande, wenn der Kunde einen von der Firma Personalbüro Kritzer vermittelten Bewerber in ein Beschäftigungsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder Werkvertrag übernimmt. Teilleistungen (z.B. Testen von Bewerbern, Überprüfung von Referenzen etc) werden nach Zeitaufwand nach Anfall der Leistung verrechnet.

 

B) Personalleasing

Der Kunde darf den überlassenen Arbeitnehmer nur zu den mit der Firma Personalbüro Kritzer vereinbarten Dienstleistungen heranziehen. Erbringt der überlassene Arbeitnehmer tatsächlich Leistungen einer höherwertigeren Qualifikationsstufe, so gilt dies als vertraglich geleistet und ist diese entsprechend zu entlohnen.

Der Kunde ist für die Dauer der Überlassung für die Einhaltung sämtlicher Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie die Fürsorgepflichten verantwortlich. Weiters erklärt der Kunde, dass durch den Einsatz der überlassenen Arbeitskraft für die Arbeitnehmer im Beschäftigungsbetrieb keine Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorliegt und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt wird.

Die Normalarbeitszeit der überlassenen Arbeitnehmer richtet sich nach den arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Der überlassene Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, im Namen der Firma Personalbüro Kritzer Erklärungen abzugeben oder Geld zu übernehmen. Wenn ein überlassener Arbeitnehmer fachlich nicht entspricht, kann der Kunde den Auftrag am ersten Tag bzw. bei groben Fehlleistungen im Sinne von Entlassungsgründen jederzeit ohne Kosten beenden.

Sofern keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, wird der Personalleasingvertrag grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von fünf Werktagen schriftlich aufgekündigt werden.

Das vom Kunden eingesetzte Leasingpersonal ist dort weisungsgebunden sodass der Kunde für eine sachgemäße Einschulung der überlassenen Mitarbeiter verantwortlich ist. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kommt auch bei überlassenen Arbeitskräften zur Anwendung. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerschutzbedingungen für eingesetztes Leasingpersonal sowie für deren Beschäftigung im Rahmen der jeweiligen kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit verantwortlich.

Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt jedenfalls unter der vereinbarten Bedingung, dass diese zumindest im Rahmen der Normalarbeitszeit im Ausmaß von 38,5 Wochenstunden beim Kunden eingesetzt werden. Ein unter der Normalarbeitszeit liegender Einsatz der überlassenen Arbeitskräfte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

C) Schaltung von Inseraten und Werbemitteilungen

Für den Inhalt und die Richtigkeit sowie die Zulässigkeit der zur Schaltung eines Inserates zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Firma Personalbüro Kritzer ist insbesondere nicht verpflichtet, das beauftragte Inserat auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.

Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Firma Personalbüro Kritzer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus irgendeinem Grunde im Zusammenhang mit der Ausführung des Inseratenauftrages erwachsen können. Werden bei der Beauftragung des Inserates Immaterialgüterrechte benutzt, haftet ausschließlich der Kunde für die Berechtigung der Nutzung und erklärt bereits bei Erteilung des Auftrages, dass er hiezu berechtigt ist.

Jedenfalls ist der Kunde verpflichtet, das geschaltete Inserat unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw sofern vorgesehen nach Übermittlung eines Bürstenabzuges zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht.

Jedenfalls ist die Haftung jedoch für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.